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Residencia ade

Die sogenannte “Residencia”, wie Sie im Volksmund von ausländischen Mitbürgern genannt wurde, wurde zum 31.03.2007 abgeschafft.

 

Die umstrittene “Tarjeta de Residencia” wird seit dem 01. April 2007 (KEIN APRILSCHERZ) nicht mehr ausgegeben. Dabei entfällt jedoch nicht die Verpflichtung zur Eintragung im zentralen Register für EU-Ausländer bei der Ausländer – Polizei. Bisher ausgestellte Karten verlieren jedoch bis zum Ablaufdatum nicht Ihre Gültigkeit. Bei Verlängerung der “Residencia” erhält man statt einer neuen Karte dann einen A4-Beleg, den man zukünftig mit seinem Reisepaß zusammen führen muß.

 

Umstritten ist, ob ein Personalausweis auch gültig ist, denn dieser wird üblicherweise bei Abmeldung in Deutschland von der Einwohnemeldebehörde abgenommen. Daß hat für die meisten EU-Mitbürger zur Folge, daß zukünftig der unhandliche UND GÜLTIGE Reisepaß mit dem A4-Beleg mitgeführt werden muß!

 

Deshalb wird es für manche dringend erforderlich, ggf. den Reisepaß über die Deutsche Botschaft, z.B. Malaga oder Madrid verlängern zu lassen!

 

Für EU-Residente, die breits 5 Jahre in Spanien gelebt haben, können offensichtlich aber Daueraufenthalts-Karte (also auch wieder eine Art Residencia) beantragt werden, doch wie man momentan im Internet nachlesen kann, sind die Behörden momentan wohl recht überfordert und werden förmlich überflutet, da für manche Mitbürger, nun eine Verpflichtung zur Registrierung besteht, die vorher nicht bestanden hat und mehr freiwillig war. (Arbeitnehmer über 3 Monate in Spanien ohne Residencia sind nun auch verpflichtet zur Registrierung).

 

Wie die Verfahrensweise ist, bei Beantragung von Daueraufenthalts-Karten, ist uns derzeit noch nicht bekannt.

 

Secretaria de Estado de Inmigracion y Emigracion

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments